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Starkregenvorsorge in der Gemeinde Rosdorf

Quelle: Aus dem Archiv des Ortsheimatspfleger Obernjesa

Wenn über kürzeste Zeit große Niederschlagsmengen auftreten, spricht man von Starkregen. Je nach Dauer und Intensität des Starkregens kann es infolge dessen zu Überschwemmungen, Sturzfluten, Erdrutschen und anderen Gefahren kommen – sollte das Wasser nicht schnell genug im Boden versickern oder über die Kanalsysteme abgeführt werden.

Die Vorhersehbarkeit der Starkregenereignisse ist dabei meist schwierig und die Vorwarnzeit entsprechend kurz. Da Starkregen überall auftreten und jede*n betreffen kann, ist es wichtig, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Was plant die Gemeinde?

Um die Betroffenheit im Gemeindegebiet richtig einschätzen und geeignete Vorkehrungen treffen zu können, plant die Gemeinde die Erstellung eines kommunalen Starkregenvorsorgekonzeptes. Dieses soll, unter Vorbehalt einer Fördermittelbewilligung durch das Land Niedersachsen, von einem fachkundigen Dienstleistungsbüro erstellt werden. Der entsprechende Beschluss wurde am 02. Dezember 2024 in einer Sitzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Rosdorf gefasst. Die Vorarbeiten laufen bereits.

Was ist ein Starkregenvorsorgekonzept?

Obwohl ein absoluter Schutz vor Starkregen nicht möglich ist, können die daraus resultierenden Gefahren und Risiken durch geeignete Maßnahmen verringert werden. Ein Starkregenvorsorgekonzept hilft dabei vorhandene Gefahrenbereiche zu identifizieren, Schadenspotenziale zu ermitteln und daraus hervorgehend entsprechende Maßnahmen auszuarbeiten.

Wesentlicher Bestandteil eines Starkregenvorsorgekonzeptes sind auf die Gemeinde Rosdorf zugeschnittene Starkregengefahrenkarten für verschiedene Regenszenarien. Anhand dieser wird gezielt ermittelt, wo und in welchem Ausmaß Überflutungen bei einem Starkregenereignis erwartet werden können. Durch die Bewertung und Einteilung der unterschiedlichen Flächen und Objekte, wie Feuerwehren, Kindergärten und Einkaufsbereiche, in verschiedene Schadenspotenzialklassen, können risikobehaftete Gebiete und Objekte identifiziert und gleichzeitig Handlungsbedarfe ermittelt werden. Auf Grundlage dieser werden dann Vorsorgemaßnahmen abgeleitet, die zur Überflutungsvorsorge und Schadensminimierung beitragen.

Begleitet wird der gesamte Erstellungsprozess durch eine umfangreiche Risikokommunikation. Hierfür sollen die verschiedenen Akteursgruppen sowie die Öffentlichkeit frühzeitig und fortlaufend einbezogen werden. Ziel ist es, sowohl Bürger*innen, Unternehmen, Grundeigentümer*innen als auch die Gemeindeverwaltung sowie weitere Akteur*innen über die Gefahren und Risiken von Starkregenereignissen zu informieren und aufzuklären.

Hinweiskarten Starkregengefahren

Im November 2024 wurde die Niedersächsische „Hinweiskarte Starkregengefahren“ veröffentlicht, welche Kommunen und Bürger*innen eine erste Orientierung hinsichtlich Überflutungen infolge von Starkregenereignissen bietet. Die Hinweiskarte zeigt Überflutungen für zwei Niederschlagsszenarien, ein außergewöhnliches (Starkregenindex 7) und ein extremes Ereignis (Starkregenindex 9). Dargestellt werden die berechneten Überflutungstiefen, Fließgeschwindigkeiten und Fließrichtungen.

Obwohl die Hinweiskarte einen Überblick über mögliche Gefahrenpunkte bei Starkregen liefert, stellt sie keinen Ersatz zu einer kommunalen Starkregengefahrenkarte dar. Sie kann detaillierte kleinräumige hydraulische Modellrechnungen nicht ersetzen und ist nicht als Planungsgrundlage für detaillierte Maßnahmen zu sehen.

Nichtsdestotrotz bietet die Hinweiskarte die Möglichkeit sich einen ersten Überblick über mögliche Gefährdungen seines Zuhauses, Fahrzeugparkplatzes oder Arbeitsweges zu verschaffen. Erstellt wurde die Karte vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Bei Fragen zu der Hinweiskarte wenden Sie sich bitte direkt an das BKG oder NLWKN.

Was kann jede*r selber tun?

Starkregenvorsorge ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Die Gemeinde alleine kann die Risiken nicht ausreichend verringern. Jede*r ist selber verantwortlich, in dem ihr/ihm möglichen und zumutbarem Maße Vorsorgen zu treffen und somit Schäden zu minimieren.

Schwachstellen absichern
Sind gewisse Schwachstellen am eigenen Gebäude bekannt kann es sich lohnen vorbereitet zu sein. Je nach Schwachstelle können beispielsweise Sandsäcke, regendichte Abdeckungen für Lichtschächte oder sogar eine mobile Spundwand angeschafft werden, mit der Tor, Eingang oder Garage versorgt werden. Für einen langfristigen und nachhaltigen Schutz bieten sich eher bauliche Vorsorgemaßnahmen an.

Versickerungsfähige Flächen erhalten
Auf versiegelten Flächen kann das Regenwasser nicht versickern und muss über die Kanalisation abgeführt werden. Diese ist bei Starkregenereignisse jedoch meist überlastet und nicht mehr aufnahmefähig. Eine naturnahe (Vor-)Gartengestaltung und eine Einfahrt mit Rasengittersteinen helfen dabei das natürliche Versickerungspotenzial auf dem eigenen Grundstück zu erhöhen und Gefahren durch Starkregenereignisse zu verringern.

Absicherung gegen Elementarschäden
Einige Versicherungen haften bei Schäden durch Starkregen und Überschwemmungen nur, wenn entsprechende Vorkehrungen getroffen wurden und eine Elementarschadenpolice abgeschlossen wurde. Bei Neubauten sollte deshalb der Schutz vor Überflutungen und Rückstau schon bei der Planung berücksichtigt werden. Bei Bestandsgebäuden sollten nachträgliche Vorsorgemaßnahmen in Betracht gezogen werden.

Rückstausicherung prüfen
Vorhandene Rückstausicherungen sollten regelmäßig geprüft und gewartet werden. Auf diese Weise können Sie sicher sein, dass Ihre Rückstausicherung auch tatsächlich funktioniert und Sie bei Schäden nicht aufgrund von mangelnder Wartung Ihren Versicherungsschutz riskieren.

Extremwetter-Warnungen beachten
Die Vorwarnzeit bei Starkregenereignissen ist in der Regel ausgesprochen kurz. Dennoch schadet es nicht sich über Extremwetter-Warnungen in der eigenen Region zu informieren und diese ernst zu nehmen.

Bitte informieren Sie sich frühzeitig. Jede*r Einzelne kann einen Beitrag zum Starkregen- und Überschwemmungsschutz leisten!

Der Bürgermeister

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